Achtung: Aufgeführt sind (nur) spezielle Elemente des Sachunterrichts!
Zur Übersicht bzw. vollständigen (und verbindlichen) Studienordnung siehe Seiten des ZfL.
§ 4
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
(1) Prüfungsvorleistungen bestehen aus einer oder mehreren stichprobenhaften, unbenoteten Kenntniskontrollen innerhalb eines Moduls während des Semesters. Mit dem Bestehen der geforderten Prüfungsvorleistungen zu einer Modulprüfung zeigt der/die Studierende, dass er/sie die Mindestanforderungen im Lernfortschritt erfüllt. Eine solche Prüfungsvorleistung kann schriftlich (z.B. Bearbeitung von Übungsaufgaben, oder Anfertigung von Versuchsprotokollen) oder mündlich sein. Die Prüfungsvorleistungen werden unter Verantwortung eines Prüfers/einer Prüferin, ggf. durch eine von diesem bestellte Person, erbracht. Die Ergebnisse der Prüfungsvorleistungen sind zu dokumentieren.
(2) Schriftliche Prüfungsleistungen umfassen in der Regel Klausuren, Testate (sequenzielle Prüfungsleistungen), Hausarbeiten/Seminararbeiten, Projektdokumentationen, Praktikumsberichte, schriftliche Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder erweiterten Arbeitsaufträgen, Stundenprotokolle, Portfolio, Lerntagebücher. Bei schriftlichen Gruppenarbeiten müssen die jeweiligen Leistungen der einzelnen Kandidaten /Kandidatinnen erkennbar sein und eigenständig bewertet werden können.
(3) Mündliche Prüfungsleistungen umfassen Referate, Präsentationen, Seminarvorträge, Sitzungsgestaltungen, Einzel- oder Gruppenprüfungen.
(4) Dabei können auch Kombinationen aus mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen angeboten werden.
(5) In besonderen Fällen können auch andere Formen der Leitungskontrolle (z.B. bezogen auf Projekt- oder Praktikumsarbeiten, künstlerisch-praktische Prüfungen) festgelegt werden.
(6) Die Prüfungsanforderungen müssen so gewählt werden, dass die zur Bearbeitung vorgesehene Zeit eingehalten werden kann.
§ 5
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Didaktik der Primarstufe: Sachunterricht |
Für alle Module |
Absolviertes Modul (V/Ü) „Einführung in die Didaktik des Sachunterrichts“ |
Modul „Experimentieren im Sachunterricht“ |
Absolviertes Modulelement „Einführung in die Naturwissenschaften / Technik“ oder „Einführung in die Geistes-/ Gesellschaftswissenschaften" |
|
Modul „Schulpraxis – Sachunterricht“ |
Absolviertes bildungswissenschaftliches Orientierungspraktikum Beide Teilmodule müssen im selben Semester studiert werden |
Lehramtsstudiengang für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-9) (LPS1)
Wissenschaftliche Arbeit in einem der Lernbereiche der Primarstufe 16 CP
|
|||
DP: Deutsch incl. fBP[1] 27 CP
|
Sek I-Fach incl. sbfP
Bildende Kunst
Mathematik
61 CP
|
||
DP: Mathematik incl. fBP¹ 27 CP
|
|||
Didaktik der Primarstufe: incl. sbfP¹ 25 CP |
|||
Wahlpflichtbereich I (1 aus 4) ÄB oder DaZ/UmH oder FFF oder RE[2] 18 CP |
Wahlpflichtbereich II (ergänzend zu WP I) ÄB oder DaZ/UmH oder FFF oder RE 18 CP |
||
Bildungswissenschaften incl. Orientierungspraktikum 48 CP |
OP |
Orientierungspraktikum |
sbfP |
semesterbegleitendes fachdidaktisches Praktikum |
fBP |
vierwöchiges fachdidaktisches Blockpraktikum |
ÄB |
Ästhetische Bildung: Bildende Kunst oder Musik oder Sport |
DaZ/UmH |
Deutsch als Zweitsprache/Umgang mit Heterogenität |
FFF |
Frühes Fremdsprachenlernen: Französisch |
RE |
Evangelische oder Katholische Religion |
Modulübersicht
(c) Didaktik der Primarstufe: Sachunterricht im Umfang von 25 CP
Pflichtmodule |
RS |
Modulelemente |
Veranst. typ |
SWS |
CP |
Tur nus |
Prüfungsleistung Benotung |
Einführung in die Didaktik des Sachunterrichts |
5 |
Einführung in die Didaktik des Sachunterrichts |
V |
1 |
3 |
WS |
Klausur oder mündliche Prüfung; b |
Ü |
2 |
||||||
Fachwissenschaftliche Grundlagen |
6 |
Einführung in die Naturwissenschaften / Technik |
V |
1 |
6 |
SS |
Klausur oder mündliche Prüfung; u |
Ü |
2 |
||||||
7 |
Einführung in die Geistes-/ Gesellschaftswissenschaften |
S oder V/Ü |
2 |
WS |
Klausur, Schriftl. Hausarbeit oder mündliche Prüfung; u |
||
Experimentieren im Sachunterricht |
7 |
Experimentieren im Sachunterricht: GOFEX 1 |
EP |
2 |
6 |
WS und SS |
Schriftliche Hausarbeit und/oder mündliche Prüfung; b |
Experimentieren im Sachunterricht: GOFEX 2 |
EP |
2 |
|||||
Themenbereiche des Sachunterrichts |
8 |
Themenbereiche des Sachunterrichts |
S |
3 |
3 |
SS und WS |
Mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit; b |
Schulpraxis - Sachunterricht |
8 |
Semesterbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum |
SchP |
15 Tage |
4 |
WS und SS |
Praktikumsbericht; u |
Begleitende Übung zum semesterbegleitenden fachdidaktischen Schulpraktikum |
Ü |
2 |
3 |
WS und SS |
Übungsaufgaben; u |